Bis zu 70 % der Kosten für eine neue Wärmepumpe übernimmt der Staat – aber nur, wenn Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus richtig kombiniert werden. Wir erklären, wer was bekommt, welche Wärmepumpen 2026 noch förderfähig sind und worauf es bei der Antragstellung ankommt.
💡 Das Wichtigste in Kürze
- Grundförderung 30 % + Heizungstauschbonus 20 % + Einkommensbonus 30 % = bis zu 70 % Zuschuss möglich.
- Maximale förderfähige Kosten: 30.000 € (mit iSFP: 60.000 €) – max. Zuschuss also 21.000 €.
- Antrag muss zwingend vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker gestellt werden.
Was ist KfW 458 – und wer steckt dahinter?
Das Programm KfW 458 ist das zentrale Förderinstrument für den Heizungstausch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Obwohl der Name „KfW" trägt, läuft die technische Prüfung über das BAFA – die KfW übernimmt die finanzielle Abwicklung und Auszahlung des Zuschusses.
Gefördert werden Wärmepumpen aller gängigen Typen. Voraussetzung ist, dass das Gerät bestimmte Effizienz- und Umweltanforderungen erfüllt und auf der aktuellen Förderliste im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA steht. Seit Januar 2026 gelten zudem neue Schallschutzanforderungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Die drei Förderkomponenten im Detail
Das Besondere an KfW 458 ist das Baukastenprinzip: Verschiedene Boni lassen sich kombinieren, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. (Stand: März 2026, Angaben ohne Gewähr.)
| Förderkomponente | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Alle Antragsteller, alle förderfähigen Wärmepumpen |
| Heizungstauschbonus | +20 % | Selbstnutzende Eigentümer, Ersatz einer funktionierenden fossilen Heizung bis 31.12.2028 |
| Einkommensbonus | +30 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr |
| Effizienzbonus | +5 % | Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Grundwasser-WP |
| Maximum kombiniert | bis 70 % | Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (mit iSFP: 60.000 €) |
Förderfähig sind dabei nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch Planungs- und Installationskosten, der hydraulische Abgleich, Erdarbeiten und die fachgerechte Entsorgung der alten Heizungsanlage.
Neue Schallschutzpflicht ab 2026: Nicht jede Wärmepumpe ist noch förderfähig
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Luft-Wasser-Wärmepumpen eine neue technische Mindestanforderung: Das Außengerät muss mindestens 10 dB leiser sein als die Grenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung (Nr. 813/2013).
⚠️ Wichtig: Gerät vorab prüfen
Nicht alle Luft-Wasser-Wärmepumpen erfüllen die neue Schallanforderung. Prüfen Sie Ihr Wunschmodell vorab im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA unter energiewechsel.de. Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Die gute Nachricht: Die meisten namhaften Hersteller haben ihre Geräte angepasst. Wenn Sie mit einem Fachbetrieb zusammenarbeiten, sollte dieser die aktuelle Förderliste kennen und nur konforme Geräte anbieten. Im Zweifel fragen Sie explizit nach dem WEP-Status des vorgeschlagenen Modells.
Schritt für Schritt: So läuft die Antragstellung
Der häufigste Fehler beim KfW-458-Antrag ist ein falscher Zeitpunkt. Viele Eigentümer beauftragen zuerst den Handwerker – und stellen dann fest, dass sie den Förderanspruch bereits verloren haben. Die richtige Reihenfolge ist:
- Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen: Der EEE prüft die technische Eignung, wählt das richtige Gerät und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) – ohne diese Bestätigung ist kein Antrag möglich.
- Angebot vom Handwerker einholen: Das Angebot muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die es an die Förderungsbewilligung knüpft.
- Antrag über MeineKfW stellen: Erst jetzt wird der Antrag online eingereicht. Die Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.
- Einbau beauftragen und durchführen: Nach der Bewilligung kann der Handwerker beauftragt und die Anlage installiert werden.
- Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss werden Fachunternehmererklärung, Rechnungen und Zahlungsbelege hochgeladen. Erst dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
„Der häufigste Grund, warum Förderanträge abgelehnt werden, ist nicht die falsche Technik – es ist der falsche Zeitpunkt. Wer den Antrag nach Vertragsabschluss stellt, hat bereits verloren."
Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau?
Eine der häufigsten Fragen, die wir in unserer Energieberatung hören: „Funktioniert eine Wärmepumpe überhaupt in meinem Altbau?" Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an – aber in deutlich mehr Fällen als gedacht ist eine Wärmepumpe auch im Bestandsgebäude sinnvoll.
Entscheidend ist die Vorlauftemperatur des Heizsystems. Moderne Wärmepumpen arbeiten effizient bei Vorlauftemperaturen bis ca. 55 °C. Viele Altbauten mit Heizkörpern lassen sich durch einen hydraulischen Abgleich und gegebenenfalls den Austausch einzelner Heizkörper auf dieses Niveau bringen – ohne vollständige Fußbodenheizung. Ein guter Energieberater berechnet das vorab und sagt Ihnen, ob Ihr Gebäude ohne weitere Sanierungsmaßnahmen geeignet ist oder nicht.
Häufige Fragen
FAQ: Wärmepumpe & KfW 458
Vedran Simic, B.Eng.
Energieeffizienz-Experte (EEE) · SE Energieberatung, Gräfelfing
Vedran Simic ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) und dena-gelisteter Energieberater. Er begleitet Hausbesitzer im Großraum München bei der Planung und Umsetzung von Heizungssanierungen und Wärmepumpenprojekten – von der technischen Auslegung bis zur Förderantragstellung.