Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt 2026 das wichtigste Instrument für Hausbesitzer, die sanieren wollen. Die Grundstruktur ist stabil – aber es gibt konkrete Änderungen, die Sie kennen sollten, bevor Sie Ihr Vorhaben planen. Ein kompakter Überblick ohne Fachchinesisch.
💡 Das Wichtigste in Kürze
- Die BEG bleibt nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 bestehen – mit unveränderten Fördersätzen.
- Der Heizungstauschbonus von 20 % läuft Ende 2028 aus – wer eine Gasheizung hat, sollte jetzt planen.
- Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € – der Hebel lohnt sich fast immer.
Die BEG im Überblick: Wer fördert was?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude teilt sich auf zwei Stellen auf, die unterschiedliche Maßnahmen fördern. Das führt in der Praxis oft zu Verwirrung – dabei ist die Aufteilung eigentlich logisch:
- KfW (Programm 458): Heizungstausch – also neue Wärmepumpe, Biomasseheizung, Fernwärmeanschluss oder Solarthermie. Abwicklung als direkter Zuschuss über das KfW-Portal.
- BAFA (BEG EM): Alle anderen Einzelmaßnahmen – Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, Fenstertausch, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich.
- KfW 261: Komplettsanierung zum Effizienzhaus – Kredit mit Tilgungszuschuss bis zu 45 % bei einem Sanierungsvolumen bis 150.000 €.
- KfW 358/359: Ergänzungskredit für Eigentümer, die die Eigenkapitallücke nach Förderabzug finanzieren müssen – bis zu 120.000 €, zinsgünstig.
Wichtig: BAFA und KfW können für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude kombiniert werden. Was nicht geht: dieselbe Maßnahme doppelt fördern.
Was hat sich 2026 konkret geändert?
Die gute Nachricht zuerst: Die BEG-Förderung ist 2026 nicht gekürzt worden. Die Fördersätze sind stabil. Was sich geändert hat oder in Kürze ändert, betrifft vor allem Fristen und technische Mindestanforderungen. (Stand: April 2026, Angaben ohne Gewähr.)
| Was | Änderung | Seit wann |
|---|---|---|
| Schallschutz Luft-WP | Neue Mindestanforderung: 10 dB unter Ökodesign-Grenzwert | 01.01.2026 |
| Heizungstauschbonus | Läuft aus – nur noch bis 31.12.2028 beantragbar | Frist läuft |
| Ergänzungskredit 358/359 | Neu: Zinsvergünstigung für Einkommen unter 90.000 €/Jahr | Seit 2024 |
| Einkommensbonus WEG | Zusatzantrag (BEGZB) für WEG-Eigentümer möglich | Seit Juli 2024 |
Der iSFP-Hebel: Warum er 2026 wichtiger ist als je zuvor
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) klingt nach bürokratischem Aufwand – ist in der Praxis aber einer der wirkungsvollsten Förderhebel überhaupt. Wer einen iSFP hat, bekommt bei BAFA-Einzelmaßnahmen einen +5 %-Bonus auf jeden Fördersatz. Noch wichtiger: Die maximalen förderfähigen Kosten verdoppeln sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.
💡 Beispielrechnung iSFP-Hebel
Ohne iSFP: 15 % auf max. 30.000 € = 4.500 € Zuschuss. Mit iSFP: 20 % auf max. 60.000 € = 12.000 € Zuschuss. Der iSFP kostet Sie nach BAFA-Förderung (50 %) oft nur 300–500 € aus eigener Tasche – und bringt bis zu 7.500 € mehr Zuschuss.
Förderung und GMG: Was passiert mit der BEG?
Rund um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kursieren viele Gerüchte – auch zu der Frage, ob die Förderung wegfällt. Die klare Antwort: Nein. Die Bundesregierung hat im Rahmen der GMG-Eckpunkte vom Februar 2026 ausdrücklich bestätigt, dass die BEG-Förderung bis mindestens 2029 weiterläuft.
⚠️ Wichtig: Heizungstauschbonus läuft 2028 aus
Der Bonus von 20 % für den Ersatz einer funktionierenden Gasheizung gilt nur bis zum 31. Dezember 2028. Wer noch eine alte Gasheizung hat und auf eine Wärmepumpe umsteigen möchte, sollte die Planung jetzt angehen – nicht erst 2027 oder 2028, wenn Handwerker ausgebucht sind.
Was nach 2029 kommt, ist politisch noch offen. Mehr zum GMG und was es für Ihre Heizungsentscheidung bedeutet, erklärt unser ausführlicher Artikel zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Wann lohnt sich welches Programm?
Die häufigste Frage in unserer Förderberatung: „Welches Programm ist das richtige für mich?" Als grobe Orientierung:
- Heizung tauschen: KfW 458 – bis zu 70 % Zuschuss, kein Kredit nötig.
- Dämmen, Fenster tauschen, Lüftung: BAFA BEG EM – 15–20 % Zuschuss, mit iSFP bis zu 60.000 € förderfähige Kosten.
- Komplette Sanierung zum Effizienzhaus: KfW 261 – zinsgünstiger Kredit mit bis zu 45 % Tilgungszuschuss.
- Eigenkapital fehlt: KfW 358/359 als Ergänzungskredit zusätzlich zum Zuschuss.
„Die größten Fehler passieren nicht beim Ausfüllen der Anträge – sie passieren bei der Programmwahl. Wer die falsche Kombination wählt, lässt oft tausende Euro auf dem Tisch liegen."
Häufige Fragen
FAQ: BEG-Förderung 2026
Jonas Einloft, M.A.
Betriebswirt & Energieberater · SE Energieberatung, Gräfelfing
Jonas Einloft berät Hausbesitzer im Großraum München bei der Fördermittelstrategie und Sanierungsplanung. Er verfolgt die Entwicklungen bei BEG, KfW und BAFA kontinuierlich und hilft Eigentümern, die optimale Kombination aus Zuschüssen und Krediten für ihr Vorhaben zu finden.