Das Heizungsgesetz wird abgeschafft – das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kommt. Was zunächst nach Vereinfachung klingt, bringt für Hausbesitzer eine Menge offener Fragen mit sich: Welche Heizung darf ich noch einbauen? Gilt die Förderung noch? Und lohnt es sich, jetzt zu warten? Wir sortieren den aktuellen Stand – ohne Dramatik, aber mit klarer Einschätzung.
💡 Das Wichtigste in Kürze
- Die 65-%-EE-Pflicht beim Heizungstausch soll mit dem GMG wegfallen – gilt aber noch bis Inkrafttreten des neuen Gesetzes (geplant vor 1. Juli 2026).
- Die BEG-Förderung (bis zu 70 % Zuschuss über KfW 458) bleibt nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 erhalten.
- Wer jetzt saniert, sichert sich die aktuellen Förderkonditionen – unabhängig davon, wie das GMG im Detail aussieht.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz – und warum kommt es?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024 – von vielen als „Heizungsgesetz" bezeichnet – hat für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Kern des Streits war die Vorschrift, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, dieses Gesetz zu reformieren. Am 24. Februar 2026 legte das BMWK die Eckpunkte für ein Nachfolgegesetz vor: das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Ein Kabinettsbeschluss war für April 2026 geplant, das Inkrafttreten soll vor dem 1. Juli 2026 erfolgen. (Stand: April 2026, Angaben ohne Gewähr.)
Was ändert sich konkret – die wichtigsten Punkte
- 65-%-EE-Pflicht entfällt: Die Paragraphen 71 bis 71p sowie § 72 GEG sollen gestrichen werden.
- Technologieoffenheit: Gasheizungen, Ölheizungen, Wärmepumpen, Hybridlösungen und Fernwärme bleiben alle zulässig.
- Bio-Treppe statt Sofortpflicht: Für fossile Heizungen soll eine schrittweise steigende Quote für erneuerbare Brennstoffe eingeführt werden – beginnend bei etwa 1 % ab 2029.
- Keine Kopplung an Wärmeplanung: Ein individueller Heizungstausch wird nicht mehr von der kommunalen Wärmeplanung abhängig gemacht.
- Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen entfällt: Die bisherige Pflicht, Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren zu ersetzen, soll gestrichen werden.
Was bleibt – und was viele vergessen
Das GMG schafft Pflichten ab, aber keine Fakten. Und die Fakten rund um fossile Energieträger sprechen eine klare Sprache, unabhängig davon, was im Gesetzbuch steht:
⚠️ Wichtig: Technologieoffenheit ≠ Kostenfreiheit
Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt nach aktuellem Rechtsstand weiter an. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut und diese 20 Jahre betreibt, kalkuliert mit stetig steigenden Betriebskosten. Die Technologieoffenheit gibt Ihnen Wahlfreiheit – sie nimmt Ihnen aber nicht das Preisrisiko.
Dazu kommt: Die bisherige Regelung war für viele Bestandsgebäude ohnehin weniger restriktiv als in der öffentlichen Debatte dargestellt. Reparaturen an bestehenden Heizungen waren und sind immer möglich. Im Havariefall galten mehrjährige Übergangsfristen.
Förderung: Was gilt während der Übergangsphase – und danach?
Die gute Nachricht: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt unangetastet. Bundesumweltminister Carsten Schneider bestätigte ausdrücklich, dass die Heizungsförderung über KfW 458 wie bisher weiterläuft. Nach aktuellem Stand gilt:
| Förderkomponente | Fördersatz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Alle förderfähigen Heizungen (Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme, Solarthermie) |
| Heizungstauschbonus | +20 % | Ersatz einer funktionierenden fossilen Heizung bis Ende 2028 |
| Einkommensbonus | +30 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr |
| Effizienzbonus | +5 % | Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Grundwasser-WP |
| Maximum kombiniert | bis 70 % | Max. förderfähige Kosten: 30.000 €; mit iSFP: 60.000 € |
Die Förderung gilt ausschließlich für klimafreundliche Heiztechnologien – eine neue Gasheizung wird nicht über KfW 458 bezuschusst. Das ändert sich mit dem GMG voraussichtlich nicht. (Stand: April 2026, Angaben ohne Gewähr.)
„Unsere Kunden fragen uns gerade sehr häufig, ob sie mit dem Heizungstausch auf das neue Gesetz warten sollen. Meine Antwort ist fast immer dieselbe: Die Förderung ist heute garantiert – was nach dem GMG kommt, ist es nicht."
Was bedeutet das für Ihre Sanierungsplanung?
Das GMG bringt Wahlfreiheit – aber keine Garantien. Wer auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes wartet, riskiert, das laufende Förderfenster zu verpassen. Denn ob und in welcher Form die BEG-Förderung über 2029 hinaus verlängert wird, ist derzeit offen. Gleichzeitig laufen der Geschwindigkeitsbonus von 20 % und der Heizungstauschbonus nur bis Ende 2028.
Für die konkrete Planung empfehlen wir: Lassen Sie Ihr Vorhaben von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) bewerten, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet Sie bei BAFA-Förderung von 50 % oft kaum mehr als 600–800 € aus eigener Tasche – und erhöht gleichzeitig die maximalen förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 €. Das rechnet sich in fast allen Fällen.
Häufige Fragen
FAQ: GEG, GMG und was jetzt gilt
Jonas Einloft
Betriebswirt & Energieberater · SE Energieberatung, Gräfelfing
Jonas Einloft begleitet Hausbesitzer im Großraum München bei der Fördermittelplanung und Sanierungsstrategie. Er verfolgt die aktuellen Entwicklungen rund um GEG, BEG und kommunale Wärmeplanung kontinuierlich und übersetzt politische Veränderungen in konkrete Handlungsempfehlungen für seine Kunden.