Zum 21. Juli 2026 hat die KfW die Förderbedingungen für die Heizungsförderung (Programm 458) grundlegend überarbeitet. Der Einkommensbonus wird jetzt dreistufig gestaffelt, ein neuer Familienzuschlag kommt hinzu, und der bisherige Geschwindigkeitsbonus fällt niedriger aus. Wir zeigen, was das für Ihr Sanierungsvorhaben konkret bedeutet.
💡 Das Wichtigste in Kürze
- Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig: 40% (bis 30.000 € Haushaltseinkommen), 30% (bis 40.000 €), 10% (bis 50.000 €) – statt bisher pauschal 30% bis 40.000 €.
- Neu: Ein Familienzuschlag von 10.000 € erhöht bei mind. einem minderjährigen Kind die maßgebliche Einkommensgrenze – oft der Sprung in die nächsthöhere Bonusstufe.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20% auf 16% und wird ab 2027 weiter reduziert.
- In Summe sind weiterhin bis zu 80% Förderung möglich – der Förderhöchstbetrag für die 1. Wohneinheit sinkt aber von 30.000 € auf 28.000 €.
Warum wird die Heizungsförderung schon wieder geändert?
Die Bundesregierung hatte die Eckpunkte für die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits im Frühjahr 2026 beschlossen. Ziel ist eine treffsichere Verteilung der Fördermittel: Haushalte mit geringerem Einkommen sollen stärker unterstützt werden, während der pauschale Geschwindigkeitsbonus – der bislang unabhängig vom Einkommen galt – schrittweise zurückgefahren wird.
Technisch bedeutete das eine kurze Umstellungsphase: Vom 9. bis 20. Juli 2026 konnten für die KfW-458-Heizungsförderung keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) mehr erstellt werden. Seit dem 21. Juli 2026, 0:00 Uhr, gelten die neuen Konditionen für alle Anträge.
Vorher-Nachher: Die alte und die neue Förderstruktur im Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt, was sich konkret geändert hat. (Stand: 21. Juli 2026, Angaben ohne Gewähr.)
| Förderkomponente | Bis 20.07.2026 | Seit 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Max. förderfähige Kosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € (sinkt ab 2027 halbjährlich um 750 €) |
| Geschwindigkeitsbonus | +20 % (pauschal) | +16 % „Klimageschwindigkeitsbonus" (sinkt ab 2027 weiter) |
| Einkommensbonus | +30 % (bis 40.000 €) | +40 % / +30 % / +10 % (gestaffelt bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €) |
| Familienzuschlag | gab es nicht | neu: +10.000 € Einkommensgrenze pro Haushalt mit Kind |
| Effizienzbonus (natürl. Kältemittel) | +5 % | entfällt ersatzlos |
| Maximum kombiniert | bis 70 % | bis 80 % |
Auffällig: Trotz des höheren Maximalsatzes (80 % statt 70 %) ist die Förderung für viele mittlere Einkommen nicht automatisch großzügiger geworden – wer bislang von den pauschalen 30 % Einkommensbonus profitierte und über 40.000 € verdient, bekommt jetzt möglicherweise nur noch 10 % statt vorher 30 %. Die Reform verschiebt die Gewichtung klar zugunsten niedrigerer Einkommen.
Der neue gestaffelte Einkommensbonus im Detail
Statt eines einheitlichen Bonus von 30 % für alle Haushalte unter der 40.000-€-Grenze gilt jetzt eine dreistufige Staffelung nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € / Jahr | 40 % |
| bis 40.000 € / Jahr | 30 % |
| bis 50.000 € / Jahr | 10 % |
| über 50.000 € / Jahr | 0 % |
Maßgeblich ist wie bisher das zu versteuernde Einkommen aus den Steuerbescheiden des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung – für einen Antrag 2026 also die Jahre 2023 und 2024. Der Bonus steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zu; Vermieter erhalten weiterhin nur die Grundförderung.
Neu: Der Familienzuschlag für Haushalte mit Kindern
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft Familien: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das für die Bonusstufe maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 €. Das ist kein zusätzlicher Prozentpunkt, sondern eine rechnerische Verschiebung in die nächsthöhere – und damit günstigere – Bonusstufe.
📊 Rechenbeispiel Familienzuschlag
Eine Familie mit einem Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 40.000 € würde ohne Familienzuschlag in die 30-%-Stufe fallen. Durch den Zuschlag von 10.000 € reduziert sich das maßgebliche Einkommen rechnerisch auf 30.000 € – die Familie erhält damit den höheren Einkommensbonus von 40 % statt 30 %.
Der Zuschlag wird unabhängig von der Kinderzahl einmalig gewährt – zwei oder mehr Kinder im Haushalt erhöhen ihn nach aktuellem Stand nicht zusätzlich.
Klimageschwindigkeitsbonus: Warum er jetzt niedriger ausfällt
Der frühere „Geschwindigkeitsbonus" heißt jetzt offiziell Klimageschwindigkeitsbonus und sinkt von 20 % auf 16 % der förderfähigen Kosten. Er gilt weiterhin ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung (Öl, Gas) oder eine mindestens 20 Jahre alte Anlage ersetzen.
⚠️ Der Bonus sinkt weiter
Ab dem 1. Februar 2027 reduziert sich der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich (jeweils zum 1. Februar und 1. August) um weitere 4 Prozentpunkte – bis er voraussichtlich ab August 2028 vollständig entfällt. Wer den Heizungstausch plant, profitiert also aktuell noch vom höchsten verbleibenden Satz.
Was bedeutet das konkret für Ihr Sanierungsvorhaben?
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die neue Förderlogik: Eine Familie mit einem Kind, einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 32.000 € und einer 25 Jahre alten Gasheizung plant den Einbau einer Wärmepumpe für 32.000 € Investitionskosten.
- Grundförderung: 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: +16 % (alte Gasheizung wird ersetzt)
- Einkommensbonus: Durch den Familienzuschlag sinkt das maßgebliche Einkommen auf 22.000 € → 40 % Bonus
- Summe: 86 %, gedeckelt auf 80 %
Bei förderfähigen Kosten von 28.000 € (Höchstbetrag 1. WE) ergibt das einen Zuschuss von 22.400 € – deutlich mehr, als die Familie ohne Familienzuschlag und mit der alten pauschalen Einkommensgrenze erhalten hätte. Jeder Fall ist individuell: Wir empfehlen, die konkrete Bonuskombination vorab mit einem Energieeffizienz-Experten zu prüfen.
Übergangsfrist: Was gilt für bereits gestellte Anträge?
Wer bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr (KfW) bzw. 23:59 Uhr (BAFA) bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. Technische Projektbeschreibung (TPB) vorliegen hatte, konnte den Antrag noch zu den alten Konditionen stellen. Für alle späteren Anträge gelten ausnahmslos die neuen Sätze. Bereits bestehende TPB beim BAFA verlieren seit dem 21. Juli 2026 ihre Gültigkeit für neue Anträge.
„Wer jetzt eine Heizung tauscht, sollte nicht nur auf den nominalen Höchstsatz von 80 % schauen, sondern genau nachrechnen, welche Bonusstufe tatsächlich greift. Gerade Familien mit mittlerem Einkommen profitieren durch den neuen Freibetrag oft deutlich stärker, als der erste Blick auf die Tabelle vermuten lässt."
Häufige Fragen
FAQ: KfW-458-Reform 2026
Vedran Simic, B.Eng.
Energieeffizienz-Experte (EEE) · SE Energieberatung, Gräfelfing
Vedran Simic ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) und dena-gelisteter Energieberater. Er begleitet Hausbesitzer im Großraum München bei der Planung und Umsetzung von Heizungssanierungen und Wärmepumpenprojekten – von der technischen Auslegung bis zur Förderantragstellung.
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